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Eine Frau sitzt am Tisch und liest ein Dokument

Auszahlplan

Vermögen in Raten auszahlen lassen

Ob im Studium, während der Elternzeit oder zur Rente: Wenn Sie für Zeiten, in denen es mal eng werden könnte, ein finanzielles Polster angespart haben, lassen Sie sich dann mit einem BRAWO-Auszahlplan Monat für Monat ein Zusatzeinkommen auszahlen. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir gerne einen persönlichen Entnahmeplan für Ihr Ziel.

Individuell

Rhythmus und Höhe bestimmen Sie selbst.

Sicher

Ihr Kapital ist nicht von Kursschwankungen betroffen.

Lukrativ

Ihr Geld wird beim BRAWO-Auszahlplan fest verzinst.

So funktioniert's

Ein BRAWO-Auszahlplan ähnelt einem Sparplan. Sie sparen das Geld jedoch nicht an, sondern es wird Ihnen in Raten ausgezahlt. Wie groß die Raten sind und in welchem Rhythmus Sie das Geld erhalten, bestimmen Sie selbst. So bessern Sie einfach Ihr monatliches Budget auf. Der BRAWO-Auszahlplan ist ideal, wenn Sie zum Beispiel geerbt oder bereits viel gespart haben. Lästige manuelle Umbuchungen zwischen Sparkonten und Girokonto gehören damit der Vergangenheit an.

Infografik zum BRAWO-Auszahlplan: Ihr Vermögen ist sicher angelegt, Sie bestimmen Zeitintervall und Höhe der Auszahlungen.

Konditionen

LaufzeitZinssatz
5 Jahre2,25 % p.a.

FAQ zum BRAWO-Auszahlplan

Kann ich das Guthaben auch an jemand anderen auszahlen lassen?

Nein, Ihr Guthaben können Sie beim BRAWO-Auszahlplan nur an sich selbst auszahlen lassen.

Wie bekomme ich einen Überblick über mein Guthaben?

Zum Ende eines Kalenderjahres erhalten Sie einen aktuellen Kontoauszug.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer