Sparkonto
Klassisch sparen
Nutzen Sie das BRAWO-MeinSparkonto, um Geld für Ihre Wünsche anzusparen. Ob mit regelmäßigen Sparbeiträgen oder einer Einmalzahlung – legen Sie sich etwas auf die hohe Kante. Dann haben Sie eine finanzielle Reserve für Zeiten, wenn es mal eng werden sollte oder auch für größere Anschaffungen. Auf einem BRAWO-MeinSparkonto liegt Ihr Geld sicher.
Sparkonto eröffnen
Wenn Sie bereits für das OnlineBanking freigeschaltet sind, können Sie das BRAWO-MeinSparkonto dort mit nur wenigen Klicks online eröffnen. Natürlich begrüßen wir Sie auch gerne bei uns vor Ort und nehmen Ihren Antrag persönlich auf. Wählen Sie in diesem Fall einfach „Jetzt Termin vereinbaren”.
Das richtige Sparprodukt für Ihre Ziele und Wünsche
Das klassische Sparkonto ist nicht das richtige für Sie? Wir bieten Ihnen viele weitere Sparprodukte. Sie müssen sich auch bei der Geldanlage nicht nur für eine Variante entscheiden. Gemeinsam prüfen wir, wie wir das Beste aus Ihren Sparbeiträgen rausholen können.
FAQ zum BRAWO-MeinSparkonto
Auch für Kinder lohnt sich ein Sparkonto, denn mit dem Sparen kann man gar nicht früh genug anfangen. Taschengeld oder Geldgeschenke von Freundinnen, Freunden und Verwandten sind dort sicher aufgehoben. Vereinbaren Sie einfach einen Termin, um das BRAWO-MeinSparkonto für Ihr Kind zu eröffnen.
Jedes Sparbuch ist automatisch ein Sparkonto. Sparkonten gibt es allerdings auch ohne zugehöriges Sparbuch.
Die Kündigungsfrist bei einem BRAWO-MeinSparkonto beträgt drei Monate. Danach steht Ihnen Ihr gesamtes Guthaben zur Verfügung. Sollten Sie schneller Geld benötigen, sprechen Sie uns gern an. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.
Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.