FAQ zur VR Banking App
Fragen und Antworten
Sie haben Fragen zur Installation oder Anwendung der VR Banking App? Wir helfen Ihnen gern weiter. Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie hier.
Sie haben Fragen zur Installation oder Anwendung der VR Banking App? Wir helfen Ihnen gern weiter. Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie hier.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken • Länge: 03:23 • Veröffentlicht: 01.04.2022
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken • Länge: 02:57 • Veröffentlicht: 01.04.2022
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken • Länge: 02:05 • Veröffentlicht: 01.04.2022
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Nutzen Sie Android als Betriebssystem, muss auf Ihrem Mobilgerät mindestens die Version 9 installiert sein. Nutzen Sie iOS als Betriebssystem, brauchen Sie mindestens iOS 16. Wird ein neues iOS-Betriebssystem auf den Markt gebracht, werden ältere Versionen nach einer Übergangszeit aus Sicherheitsgründen nicht mehr unterstützt.
Wenn die VR Banking App in den Stores nicht angezeigt wird, entspricht das Betriebssystem Ihres Mobilgeräts eventuell nicht den technischen Voraussetzungen. Die App läuft zurzeit mit Versionen ab Android 9 und iOS 16. Bitte schauen Sie nach, welche Version Sie installiert haben.
Ja, Sie brauchen eine Internetverbindung. Das gilt auch, wenn Sie sich im OnlineBanking über den Browser anmelden.
Wenn die VR Banking App Ihr Konto nicht anzeigt, hat Ihre Bank diese noch nicht zur Nutzung freigeschaltet. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Volksbank BRAWO eG.
Wenn Sie alle Funktionen der VR Banking App nutzen möchten, müssen Sie verschiedene Berechtigungen auf Ihrem Mobilgerät erlauben. Dazu gehören:
Wie Sie die einzelnen Berechtigungen aktivieren, lesen Sie in der Datenschutzerklärung auf vr-banking-app.de unter Punkt 6.
Ihnen werden dieselben Konten wie in Ihrem OnlineBanking im Browser angezeigt. Es handelt sich um identische Daten.
Zurzeit können Sie in der VR Banking App nur einmal den VR-NetKey pro Bank hinzufügen. Fragen Sie gern bei Ihrer Volksbank BRAWO eG nach, wenn Sie Ihren Vertrag anpassen möchten.
Ja, das können Sie. Richten Sie zuerst in der VR Banking App Ihre Bankverbindung bei Ihrer Volksbank BRAWO eG ein. Hierfür brauchen Sie Ihren VR-NetKey und Ihre PIN. Danach können Sie weitere Bankverbindungen hinzufügen, und zwar im Menü „Konten” oben rechts unter den drei Punkten. Wählen Sie hier „Externe Konten hinzufügen” aus. Der Assistent unterstützt Sie bei der Einrichtung.
Ja, das können Sie. Fügen Sie einfach die gewünschten Bankverbindungen in Ihrem OnlineBanking im Browser hinzu. Die Konten werden Ihnen dann in der VR Banking App angezeigt. Sie sehen hier auch die Umsätze und können Überweisungen tätigen. Bitte beachten Sie: Es kann sein, dass Sie häufiger nach TAN-Eingaben gefragt werden, wenn Sie in Ihrer VR Banking App Konten von anderen Banken hinzugefügt haben.
Wenn Sie Ihre Volksbank BRAWO eG in der Bankensuche der VR Banking App nicht oder nicht mehr finden, hat sich eventuell der Bankenname geändert. Bitte wählen Sie Ihre Volksbank BRAWO eG über die Bankleitzahl oder den BIC aus.
Grund ist die EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2. Sie sorgt für mehr Sicherheit. Dabei ist die starke Kundenauthentifizierung oder Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) besonders wichtig. Das bedeutet: Sie brauchen zwei Faktoren, um sich bei der VR Banking App anmelden zu können. Faktor 1 ist Ihr VR-NetKey in Kombination mit Ihrer PIN. Faktor 2 ist die TAN.
Wenn Sie Apps anderer Banken nutzen, die nicht zur Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken gehören, können Sie nach TAN zum Beispiel auch bei der Anmeldung, der Salden- oder Umsatzaktualisierung gefragt werden.
Mit der gesetzlichen Vorgabe PSD2 wurden die Anforderungen an die Kunden-Authentifizierung bei Zahlungen verschärft. Das heißt, beim Login im OnlineBanking und in der VR Banking App sowie bei Zahlungen und beim Abruf von Umsatzinformationen müssen Sie sich in der Regel mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren im Sinne einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung legitimieren1. Mit der obligatorischen Gerätebindung in der VR Banking App wird die geforderte starke Kundenauthentifizierung für den Login erreicht.
Bitte gehen Sie so vor:
Bei Wero handelt es sich um eine digitale Brieftasche, in der das Bankkonto als Bezahlverfahren hinterlegt werden kann. Wero ermöglicht Ihnen, in Echtzeit Geld an andere Privatpersonen zu senden oder von ihnen zu empfangen und anzufordern. Zukünftig werden durch die Einführung weiterer Anwendungsfälle (Zahlungen im Online-Handel) verschiedene Bezahlverfahren in Wero gebündelt. Wero ist als Funktion in die VR Banking App integriert.
Hinter Wero steht die EPI Company. Sie ist ein Zusammenschluss europäischer Zahlungsdienstleister und Banken. Die EPI Company baut ein einheitliches europäisches System für ein digitales Bezahlverfahren auf. Das Ergebnis ist eine digitale Brieftasche (Wallet), die Sie innerhalb Europas bei teilnehmenden Banken mobil mit dem Smartphone einsetzen können.
Wero können grundsätzlich alle volljährigen Personen nutzen, die ein Konto bei einer teilnehmenden Bank oder Sparkasse in Europa haben.
Es fallen keine Wero-spezifischen Entgelte für die private Nutzung an. Sollte Ihre Volksbank BRAWO eG Entgelte im Rahmen des Kontomodells erheben (zum Beispiel monatliche oder jährliche Gebühren für das Kontopaket oder Entgelte für die Transaktionsfreigabe via VR SecureGo plus), sind diese Entgelte davon unberührt und bleiben unverändert bestehen. Diese Kosten können Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Volksbank BRAWO eG entnehmen.
Nein, Sie können bei der Freischaltung auch eine europäische Mobilfunknummer hinterlegen.
Ja, Sie brauchen eine Internetverbindung, um Wero zu nutzen.
Es werden nur Zahlungen in Euro unterstützt. Zahlungen in Fremdwährungen sind aktuell nicht möglich.
Das geht direkt in der VR Banking App. Wenn Sie die neueste Version der App installiert haben, erscheint Wero auf der „What’s new”-Seite in der VR Banking App. Hier können Sie Wero freischalten. Sie erreichen Wero auch direkt über das zentrale Eurozeichen in der VR Banking App.
Die Freischaltung umfasst nur wenige Schritte:
Wero ist kompatibel mit Kwitt. Kwitt wird vorerst parallel zu Wero als Bezahlverfahren bestehen bleiben. Wenn Sie bereits Kwitt nutzen, aktivieren Sie Wero in wenigen Schritten. Das ist notwendig, da zukünftig alle Transaktionen per Wero ausgeführt werden. Neukundinnen und Neukunden schalten sich während der Übergangsphase daher sowohl für Kwitt als auch für Wero frei.
Nein, aktuell werden Wero-Transaktionen direkt von Ihrem Girokonto in Echtzeit ausgeführt. Sie sind in der VR Banking App beziehungsweise später in der Transaktionsübersicht Ihres Kontos einsehbar. Für die Zukunft ist es geplant, dass Sie auch Debitkarten und Kreditkarten als Abrechnungsmittel für Transaktionen in der App hinterlegen können.
Prüfen Sie zuerst, ob Sie die aktuelle Version der VR Banking App und der VR SecureGo plus App installiert haben. Bei weiteren Problemen wenden Sie sich an Ihren bekannten Ansprechpartner oder die Supporthotline Ihrer Volksbank BRAWO eG.
Ja, Sie können Wero auf verschiedenen Smartphones nutzen. Voraussetzung ist, dass Sie die VR Banking App und die App VR SecureGo plus auf Ihren Geräten installiert haben.
Wero ist in die VR Banking App integriert. Nutzen Sie Android als Betriebssystem, muss auf dem Mobilgerät mindestens die Version 9 installiert sein. Nutzen Sie iOS als Betriebssystem, brauchen Sie mindestens die Version 16. Wird ein neues iOS-Betriebssystem auf den Markt gebracht, werden ältere Versionen nach einer Übergangszeit aus Sicherheitsgründen nicht mehr unterstützt. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die VR Banking App und die App VR SecureGo plus auf dem neuesten Stand sind.
Es kann nur ein Konto mit Wero verknüpft werden. Verfügen Sie über mehrere Konten, wählen Sie bitte ein Konto für die Nutzung von Wero aus. Sie können diese Einstellung jederzeit in der VR Banking App ändern.
Wenn Sie ein neues Smartphone haben oder die VR Banking App neu installieren, können Sie die Wero-Funktion direkt nach Einrichtung der App mit Ihren Zugangsdaten wieder nutzen. Die Historie der Daten und Transaktionen bleibt erhalten.
Sie können die Nutzung von Wero jederzeit ohne Einhaltung einer Frist innerhalb der VR Banking App kündigen.
Sie starten die VR Banking App und klicken in Ihrer Wero-Übersicht auf den Button „Senden”. Danach geben Sie entweder den Namen, die Mobilfunknummer oder die E-Mail-Adresse des Kontaktes ein, der Geld erhalten soll. Anschließend geben Sie den Betrag und – wenn Sie möchten – eine Nachricht ein. Während Zahlungen über kleinere Beträge in vielen Fällen ohne eine weitere Freigabe möglich sind, müssen höhere Beträge über die App VR SecureGo plus freigegeben werden. Ihre Zahlungen erfolgen stets in Echtzeit.
Wero funktioniert mit allen Kontakten, die die Bezahlfunktion in der VR Banking App bei einer teilnehmenden Bank freigeschaltet haben. Im Rahmen der Markteinführung nehmen Banken aus Deutschland, Frankreich und Belgien teil. 2025 sollen die Niederlande dazukommen. Danach werden weitere Länder folgen. Sie können zusätzlich Geld an Personen senden beziehungsweise von Personen empfangen, die für das bestehende Verfahren Kwitt freigeschaltet sind. Beide Systeme sind zum Marktstart kompatibel. Außerdem können Sie Privatpersonen zu Wero einladen.
Sie wählen einfach die Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse aus. Mögliche Kontakte aus dem Telefonbuch werden bei Auswahl der Funktion automatisch angezeigt, sofern Sie für Wero freigeschaltet sind.
Ja, geben Sie über die Suchfunktion einfach die Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse der Person ein, an die Sie Geld senden oder von der Sie Geld anfordern möchten. Die Person muss nicht als Kontakt angelegt sein.
Da alle Person-zu-Person-Zahlungen in Echtzeit ausgeführt werden, ist das Geld nach spätestens zehn Sekunden auf dem Konto der Empfängerin oder des Empfängers.
Es gilt das kundenindividuelle Limit im Online-Banking. Darüber hinaus gibt es eine Betragsobergrenze von 100.000 Euro pro Transaktion. Diese Obergrenze entspricht dem aktuell gültigen Höchstbetrag für Echtzeitüberweisungen. Während Zahlungen über kleinere Beträge in vielen Fällen ohne eine weitere Freigabe möglich sind, müssen höhere Beträge über die App VR SecureGo plus freigegeben werden.
Ja, Wero ist in die VR Banking App integriert und erfüllt somit die Sicherheitsmaßnahmen und -anforderungen der VR Banking App und des OnlineBanking. Es erhalten nur Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die sie zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen. Weitere Informationen finden Sie in den separaten Datenschutzhinweisen. Sie werden Ihnen bei der Aktivierung von Wero angezeigt und zusätzlich in Ihrem elektronischen Postfach bereitgestellt.
Aktuell ist Wero für Transaktionen zwischen Privatpersonen vorgesehen. Transaktionen im Bereich E-Commerce werden zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein; dann werden auch Prozesse wie etwa eine Möglichkeit zur Rückerstattung hinzugefügt.
Mit Wero-PRO können Kundinnen und Kunden mit einem Kleingewerbe bisherige Bargeldzahlungen direkt über ihr Smartphone abwickeln. Wero-PRO umfasst zusätzliche Funktionen, die insbesondere für gewerbliche Kleinunternehmen nützlich sind. Die Zahlungsabwicklung erfolgt kontobasiert über ein gewerblich genutztes Privatkonto oder ein Geschäftskonto. Wero-PRO ist eine Bezahllösung, mit der Sie Geld empfangen, anfordern, senden oder Beträge aufteilen können. Der Bezahlvorgang erfolgt über das Einscannen eines QR-Codes oder durch die Auswahl von Kontakten im Wero-Adressbuch.
Wero-PRO basiert auf der gleichen Technologie wie Wero mit P2P. Sie können Transaktionen von Konto zu Konto in Sekundenschnelle senden oder anfordern. P2P richtet sich an Privatkundinnen und -kunden und ist kostenlos.2 Das Leistungsspektrum von Wero-PRO beinhaltet weitere Funktionen wie einen Transaktionsbeleg, die Vergabe einer Referenznummer oder eine automatische Zahlungserinnerung. Für diese Leistungen kann ein bankindividuelles Entgelt verlangt werden.3
Wero-PRO ist ideal für Einzelpersonen, die gewerblich unregelmäßig bargeldlose Transaktionen tätigen, empfangen oder anfordern. Das sind zum Beispiel Kleinstgewerbebetreibende, Soloselbstständige oder nebenberuflich tätige Personen wie Nachhilfelehrende, Yoga- und Fitness-Coaches, Heilpraktizierende, Kioskbetreibende oder Anbieterinnen und Anbieter handgemachter Produkte.
Nein, für Wero-PRO benötigen Sie keine neue App. Es entspricht einem Produkt-Upgrade für Kundinnen und Kunden mit Kleingewerbe. Die Freischaltung von Wero-PRO für ein Privat- oder Geschäftskonto funktioniert wie gewohnt aus der VR Banking App heraus.
Sie können Wero-PRO mit Ihren Geschäftskonten und Privatkonten für gewerbliche Zwecke freischalten. Geschäftskonten erhalten bei der Neuregistrierung in Wero automatisch die Wero-PRO-Funktionen. Bei gewerblich genutzten Privatkonten ist die Freischaltung zu Wero-PRO hingegen freiwillig. Folgende Konten können aktuell noch nicht für Wero-PRO freigeschaltet werden: Konten, die auf juristische Personen lauten (z.B. eingetragener Verein oder GmbH), Konten, bei denen mehrere Kontoinhaberinnen oder -inhaber gleichberechtigt hinterlegt sind und Gemeinschaftskonten.
Sie müssen volljährig sein und die VR Banking App und VR SecureGo plus App nutzen. Außerdem sollten Sie über einen Zugang zum Banking verfügen und Ihr elektronisches Postfach freigeschaltet haben, um die monatlichen Abrechnungsübersichten aller Wero-Transaktionen zu erhalten. Zusätzlich müssen Sie die Freischaltung der Wero-PRO-Funktionen für ein gewerblich genutztes Konto anstoßen und die Sonderbedingungen für Wero-PRO akzeptieren.
Nein, der Transaktionsbeleg erfüllt nicht die rechtlichen Vorgaben einer Rechnung oder Quittung im Sinne des BGB. Der Transaktionsbeleg bestätigt den Zahlungseingang. Er umfasst Angaben zu Betrag, Datum, Uhrzeit, Senderin/Sender, Empfängerin/Empfänger, Status, Zahlungs-ID und (falls angegeben) eine individuelle Referenz als Nummer oder Text des oder der „PRO”.
Die Zahlungs-ID ist eine von einer Bank oder Sparkasse vergebene, an die Transaktion gekoppelte Nummer und nicht mit der Referenznummer zu verwechseln.
Ja, bei jeder Transaktion wird automatisch ein Transaktionsbeleg als PDF bereitgestellt. Er wird Ihnen und Ihren Kundinnen und Kunden in der VR Banking App bzw. der Banking App einer anderen Bankengruppe oder Sparkasse zur Verfügung gestellt.
Sie müssen keine Einstellung vornehmen. Bei jeder Zahlungsaufforderung wird automatisch eine Zahlungserinnerung versendet, wenn Ihre Kundin oder Ihr Kunde den Zahlungszeitpunkt verstreichen lässt. Die automatische Zahlungserinnerung wird nach 3, 7, 14 und 28 Tagen versendet.
Nur für Wero registrierte Personen können Ihnen Geld senden. Andere potenzielle Kundinnen und Kunden müssen sich erst über die VR Banking App oder die Banking App einer an Wero teilnehmenden Bankengruppe oder Sparkasse freischalten oder über die zentrale Wero Wallet-App registrieren. Wenn Ihre Kundin oder Ihr Kunde für Wero freigeschaltet ist, gibt es zwei Zahlungsmöglichkeiten: Entweder durch das Einscannen des von Ihnen generierten QR-Codes oder Ihre Kundin oder Ihr Kunde sendet den ausstehenden Betrag – sofern Sie die entsprechenden Daten verfügbar machen – an Ihre E-Mail oder Telefonnummer. Umgekehrt können auch Sie als PRO-Nutzerin oder -Nutzer bei Ihrer Kundschaft Zahlungen über diese beiden Wege anfordern.
Sie können die Wero-PRO-Funktionen für Ihr Privatkonto jederzeit in Ihrer VR Banking App in den Einstellungen zu Wero freischalten. Geschäftskonten werden automatisch für die PRO-Funktionen freigeschaltet. Im Freischaltungsprozess akzeptieren Sie dann die Sonderbedingungen für Wero mit P2P und Wero-PRO.
Nein, ein Konto kann nur für Wero mit P2P oder für Wero-PRO freigeschaltet werden. Wenn Sie mehrere Konten haben, können Sie die einzelnen Konten jeweils entweder für Wero mit P2P oder Wero-PRO freischalten.
Die Nutzung der Wero-PRO-Features wird mit einem prozentual festgelegten Entgelt je Transaktion belastet. Die Höhe des Entgelts wird von der Volksbank BRAWO eG bestimmt.3 Bei der Freischaltung für Wero-PRO wird die Entgelthöhe immer angegeben.
Das entsprechende Entgelt Ihrer Volksbank BRAWO eG wird kumuliert im Rahmen der (monatlichen) Vertragsabrechnung/Kontoabrechnung belastet. Zusätzlich erhalten Sie als Wero-PRO-Nutzerin oder -Nutzer jeden Monat eine Aufstellung der empfangenen Transaktionen im elektronischen Postfach Ihres OnlineBankings. Bis zum 31. Mai 2025 können Sie Wero-PRO kostenfrei testen. Die Abrechnungsübersicht wird einem „PRO” daher erst ab dem 01. Juni 2025 bereitgestellt.
Bevollmächtigte Personen können das PRO-Konto in Wero als weiteres Abwicklungskonto in der VR Banking App hinzufügen und nutzen. Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber muss zuvor jedoch das Konto für Wero-PRO freigeschaltet haben.
1 In Ausnahmefällen muss die TAN im Sinne einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung nur alle 90 Tage eingegeben werden – zum Beispiel bei der Anmeldung. Sprechen Sie uns an und wir schauen gemeinsam, ob eine Ausnahme möglich ist.
2 Es fallen keine Wero-spezifischen Entgelte an. Mehr Informationen hierzu unter der Frage „Was kostet die Nutzung von Wero?“.
3 Die Nutzung von Wero-PRO ist bis zum 31.05.2025 kostenfrei. Danach wird für eingehende Zahlungen ein Entgelt von 0,00 % vom Umsatz berechnet.